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Teilungsversteigerung Anwalt

Anwalt für Teilungsversteigerung:
Rechtsanwalt Helge Franke

Unter den Teilhabern (Miteigentümern, Miterben, Gesellschaftern) eines Grundstücks kann im Falle von Streitigkeiten die frühzeitige Einleitung einer Teilungsversteigerung zu raten sein, sei es auch zunächst zur Förderung der Gesprächsbereitschaft. Nach der Einleitung einer Teilungsversteigerung geht dann schon einmal keine Zeit verloren. Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine besondere Art der Zwangsversteigerung zum Zwecke, die Teilung eines Grundstücks durch eine Teilung des Erlöses zu ersetzten. Eine Scheidung oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind die häufigsten Fälle. Als Anwalt steht Rechtsanwalt Helge Franke Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite. Seit 1997 vertrauen Mandanten auf die umfassende Beratung in seiner Kanzlei in Münster. An dieser Stelle ein wichtiger Grundsatz: Dem Antragsgegner einer Teilungsversteigerung ist grundsätzlich immer ein Beitritt anzuraten, um den Ablauf einer Teilungsversteigerung mit steuern zu können.

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist mit vielen anderen Rechtsgebieten verbunden. Bei Rechtsanwalt Helge Franke erhalten Sie eine Beratung mit viel Erfahrung. Rechtsanwalt Helge Franke steht Ihnen deutschlandweit zur Seite. Als Anwalt kann er auch für Sie mit der zerstrittenen Seite verhandeln und dabei Ihre Rechtsansprüche während der Teilungsversteigerung erhalten.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Helge Franke erstreckt sich auf folgende Bereiche:

Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für eine erfolgreiche Teilungsversteigerung

Bei Fragen zu den Leistungen von Rechtsanwalt Helge Franke können Sie ihn gerne kontaktieren. Rufen Sie ihn an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin zum Kennenlernen des Anwalts und zur Vorstellung Ihres Problems. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0251 – 5346600. Ob es zu einer Mandatsaufnahme kommen soll, entscheiden Sie gemeinsam mit dem Anwalt.