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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentum als dingliches, das heißt im Grundbuch eintragbares Recht, wurde durch das Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 geschaffen. Dieses Gesetz ist durch das Wohnungseigentums-Reformgesetz vom 26. März 2007 grundlegend reformiert worden.

Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt im Hinblick auf

  • Rechte und Pflichten der Mieteigentümer,
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums,
  • Baumängel und Gewährleistung bei Wohnungseigentum und
  • gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen.