Ein ganz zentrales Arbeitsfeld ist das Vertragsrecht. Gerade in diesem Rechtsgebiet haben die Reformen der letzten Jahre zu tiefgreifenden Änderungen geführt. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit selbstverständlich nicht auf Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen. Ein Schwergewicht der Tätigkeit liegt hier auf der beratenden und insbesondere auch der vertragsgestaltenden Praxis.