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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Unternehmenskauf

Beim Unternehmenskauf haben die Vertragsparteien bei der Ausgestaltung der Verkaufs- und Übertragungsbedingungen auf eine nahtlose und in sich schlüssige Verbindung aller einschlägigen Rechtsgebiete zu achten, da nur so das letztlich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Im Unternehmenskaufvertrag sind Regelungen aus Gesellschafts-, Kauf- und Arbeitsrecht sowie Familien-, Erb-, Kartell- und Steuerrecht untereinander abzustimmen. Das so erstellte Vertragswerk soll für die Parteien eine verlässliche Rechtsordnung bilden, die aufgrund ihrer primären Geltung für alle aus der Unternehmensübertragung resultierenden Streitigkeiten für beide Seiten verbindliche Antworten geben soll.