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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Teilungsplan

Der Teilungsplan ist die Grundlage für die spätere Erlösverteilung. Über den Teilungsplan wird sofort mündlich verhandelt. Ein etwaiger Widerspruch muss jetzt erhoben werden. Auch eine sofortige Beschwerde gegen den Teilungsplan binnen zwei Wochen ab Verkündung wird für zulässig erachtet.