Zur Sicherung der Kontinuität von Vermögen allgemein und von Unternehmen, insbesondere von Familienunternehmen, wird vermehrt das Rechtsinstitut
der Stiftung eingesetzt. Die Einrichtung gemeinnütziger Stiftungen ist eine Form des privaten Engagements. Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung erwarten den Stifter steuerliche Vorteile, mit denen der Staat Anreize zum Stiften schaffen will. Stiftungen sind jedoch kein Steuersparmodell. Wer stiftet, gibt einen Teil oder auch sein ganzes Vermögen für immer weg.