In der Vertragspraxis haben sich verschiedene Zuwendungstypen herausgebildet. Unter dem Dachbegriff der Schenkung kann es sich um die schlicht freigiebige Schenkung, eine vorweggenommene Erbfolge, eine Betriebsübergabe, eine ehebedingte Zuwendung, um Ausstattungen usw. handeln.
In allen Fällen sind zivil-, erb- und pflichtteils-, sozial- und steuerrechtliche Folgen zu beachten.