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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Lebensversicherung und Erbrecht

Im Bereich der Nachfolgeplanung sind Lebensversicherungen auch im Vergleich zu alternativen Anlageformen sehr geeignet, folgende Zielsetzungen zu erreichen:

  • Absicherung von Angehörigen, insbesondere beim Tod des Familienmitglieds, das den Familienunterhalt sicherstellt;
  • Liquiditätsvorsorge für evtl. zu erwartende Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuerbelastung des Erben.

Dem Versicherungsnehmer stehen bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung der Zielvorgaben offen.