Die Grunderwerbsteuer erfasst als Rechtsverkehrssteuer in erster Linie die auf den Übergang inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge. Allgemein müssen die Beteiligten die von ihnen gewählte Vertragsgestaltung für und gegen sich gelten lassen. Die Rechtsfolgen eines Vertrages werden durch die abgegebenen Willenserklärungen bestimmt, nicht durch die Vorstellungen der Parteien über das mit dem Vertrag angestrebte Ziel. Vor Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Grundstücks sollte man stets auch dessen grunderwerbsteuerliche Auswirkungen ins Kalkül einbeziehen.