Ist der Zuschlag rechtskräftig und der Teilungsplan ausgeführt, so ersucht das Vollstreckungsgericht das Grundbuchamt, die mit dem Zuschlag erloschenen Rechte und den Zwangsversteigerungsvermerk zu löschen und den Ersteher als neuen Eigentümer und ggf. bei Nichtzahlung des Erlöses in entsprechender Höhe Sicherungshypotheken einzutragen. Ist die Eintragung im Grundbuch erfolgt, ist das Versteigerungsverfahren abgeschlossen.