Auch in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden in der Regel gemeinsame Vermögensdispositionen bis hin zum Erwerb von Grundbesitz getroffen.
Über die rechtlichen Konsequenzen machen sich die Partner nur selten hinreichend Gedanken, vor allem nicht zu dem Problem, was geschieht, wenn die Verbindung auseinandergeht oder ein Partner stirbt.