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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Fernabsatzverträge

Die Regulierung des Fernabsatzrechts durch die EU hat vor allem den Zweck, einen europaweiten Absatzraum zu schaffen. Für diesen Raum sollen Mindeststandards des Verbraucherschutzes festgelegt werden. Da es um Standardisierung der Pflichten des Unternehmers geht, kommt es für die Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts auf die konkrete Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers nicht an. Das Fernabsatzrecht soll den Verbraucher vor den typischen Risiken einer Fernabsatzsituation schützen. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass der Verbraucher über die Informationen verfügt, die für die Entscheidung über den Vertragsschluss und für die Geltendmachung von Rechten notwendig sind. Das Widerrufsrecht gewährt nicht nur eine Bedenkzeit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, die Ware zu prüfen.