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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Darlehensrecht

Beratungen im Darlehensrecht sind vornehmlich auf die Frage gerichtet, welche Finanzierungsform für das Vorhaben die sinnvollste ist und welche Konditionen angemessen sind. Gesteigerte Aufklärungs- oder Beratungspflichten bestehen für den Darlehensgeber grundsätzlich nicht. Ausnahmen ergeben sich im Einzelfall als Ausfluss des Gebotes von Treu und Glauben, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht. Dazu zählen Fälle, in denen beim Darlehensgeber ein konkreter Wissensvorsprung über die Risiken der geplanten Kreditverwendung vorhanden ist. Das Gleiche kann dann gelten, wenn die Bank oder Sparkasse ihre Rolle als bloßer Kreditgeber überschreitet und in die Planung, Durchführung oder den Vertrieb des zu finanzierenden Projekts unmittelbar eingebunden ist. Bei der Gestaltung des Darlehensvertrages ist auch darauf zu achten, dass die vereinbarten Konditionen nicht sittenwidrig sind.