Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 | Email: kanzlei@ra-helgefranke.de | Web: www.ra-helgefranke.de
Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Befristete Erinnerung

Eine befristete Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers findet statt, wenn gegen sie nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben wäre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG). Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen; hilft er nicht ab, entscheidet der Richter des Amtsgerichts.