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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Auslegung von Testamenten

Die Auslegung letztwilliger Verfügungen gehört zu den schwierigsten Aufgaben im Erbrecht. Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung des Erblassers verschiedene Auslegungen zu, so ist nach § 2084 BGB im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung auch Erfolg haben kann. Maßgeblich ist der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers. Allein auf den von ihm erstrebten Erfolg kommt es an. Es gibt zahlreiche Auslegungs- und Ergänzungsvorschriften, die eine Richtschnur dafür geben, in welchem Umfang der Erblasserwille vor der Abfassung des Testaments aufgeklärt und anschließend in der Verfügung niedergelegt werden sollte.