Zeichnet sich auf Seiten des Schuldners ein Vermögensverfall oder die Verbringung von Vermögenswerten ins Ausland ab, sind Maßnahmen zur Sicherung der Ansprüche geboten. Wegen der oft erheblichen Verfahrensdauer kann es zu lange dauern, bis ein Vollstreckungstitel erwirkt ist. Deshalb ist mitunter einstweiliger Rechtsschutz notwendig. Die künftige Zwangsvollstreckung aus einem noch zu beschaffenden Titel wegen einer Geldforderung kann durch einen sogenannten dinglichen Arrest gesichert werden, wenn konkret die Befürchtung besteht, dass die Vollstreckung andernfalls vereitelt oder wesentlich erschwert werde.