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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Schadensersatz

Verursacht das Gericht durch Verfahrensfehler einen Schaden, kommen grundsätzlich Amtshaftungsansprüche in Betracht. Die Amtspflichten des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der Gesetzesvorschriften bestehen auch gegenüber dem Meistbietenden; er ist daher Dritter im Sinne des § 839 BGB.