Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Beitritt weiterer Gläubiger

Dem Zwangsversteigerungsverfahren können weitere Gläubiger beitreten. Der Beitritt ist jederzeit zulässig. Er wirkt jedoch nur dann rangsichernd, wenn die Zustellung des Beitrittsbeschlusses mindestens vier Wochen vor dem Versteigerungstermin erfolgt ist.