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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Gaststättenlärm

Die Nachbarschaft von Gaststätten, Diskotheken, Gartenrestaurants oder Biergärten ist häufig erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Das Gaststättengesetz trägt dem Konfliktpotential zwischen Gaststättenbetrieben einerseits und Wohnnachbarschaft andererseits Rechnung. So ist eine beantragte gaststättenrechtliche Erlaubnis zu versagen, wenn der Gaststättenbetrieb schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft befürchten lässt. Auch nach erteilter gaststättenrechtlicher Erlaubnis können dem Gastwirt jederzeit Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft und zum Schutz der Anwohner vor Lärm erteilt werden. Schließlich sind auch Betriebszeitbeschränkungen durch Sperrzeitregelungen möglich.