Neben dem Städtebaurecht ist das Bauordnungs- oder Bauaufsichtsrecht der zweitwichtigste Teilbereich des Baurechts. Es befasst sich mit den Anforderungen an das einzelne Baugrundstück und die darauf zu errichtenden baulichen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der engeren Nachbarschaft. Das Bauordnungsrecht dient vor allem der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Für Grundeigentümer und Bauherren von Bedeutung sind besonders folgende Problemkreise:
- Baugenehmigungsverfahren,
- die rechtlichen Möglichkeiten eines Bauherren gegenüber behördlichen Entscheidungen,
- Rechte des Grundeigentümers als Nachbar im baurechtlichen Verfahren,
- Folgen gesetzwidrigen Verhaltens wie Baueinstellung, Baubeseitigung und Bußgeldverfahren,
- technische und rechtliche Anforderungen an Grundstücke und bauliche Anlagen.