Unter Baurecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die sich mit dem Bau und der baulichen Nutzung von Grundstücken befassen. Das öffentliche Baurecht erfasst den großen Komplex des Baurechts, das die vom Staat und Gemeinden aufgestellten Regeln über das Bauen enthält. Das Städtebaurecht ist bundeseinheitlich geregelt. Die wichtigsten Aussagen enthält das Baugesetzbuch. Zusätzliche Aussagen finden sich in der Baunutzungsverordnung, der Planzeichnungsverordnung und der Wertermittlungsverordnung. Das Städtebaurecht sagt uns, ob ein Grundstück überhaupt baulich genutzt werden kann oder ob es zu den nicht bebaubaren Grundstücken gehört, die sich sowohl im Außenbereich wie im Innenbereich befinden können. Das Städtebaurecht regelt auch, welche Art einer baulichen Nutzung zulässig ist, wobei es im Wesentlichen zwischen landwirtschaftlicher, gewerblicher und Wohnnutzung sowie gemischten Nutzungsformen unterscheidet. Eine weitere Frage, die sich mit Hilfe des Städtebaurechts beantworten lässt, ist die für die Bewertung eines Grundstücks wichtige Frage des Maßes der baulichen Nutzung. Schließlich finden sich im Städtebaurecht auch einige grundsätzliche Aussagen zur Erschließung der Grundstücke. Hinzu kommt die Regelung des Erschließungsbeitragsrechts.
Es darf nicht übersehen werden, dass im Städtebaurecht und im Bauordnungsrecht keinesfalls alle öffentlich-rechtlichen Regelungen erfasst sind, die auf das Bauen einwirken. Es gibt zahlreiche Spezialgesetze, die ebenfalls beim Bauen zu beachten sind. Hier sind z.B. das Arbeitsstättenrecht, das Wasserrecht, das Straßenrecht und Umweltschutzrecht zu nennen.