Beim Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, wird der Nachlass und
damit auch ein im Nachlass befindliches Grundstück gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Bei einer solchen Zufallsgemeinschaft mit oft gegensätzlichen Interessen der Beteiligten gibt es mitunter schwierige Fragen zu lösen und Streitigkeiten zu schlichten, die sich insbesondere aus der Verwaltung des Nachlasses, aus der Erbauseinandersetzung und aus der Erbenhaftung ergeben.