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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Erbbaurecht

Angesichts immer höherer Bodenpreise wird der Hausbau oder -kauf für viele Interessenten nur dann erschwinglich, wenn ein geringerer Kapitalanteil für den Grund und Boden aufgewendet werden muss. Hier hilft das Erbbaurecht: Es gewährt das Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu haben. Wer also ein Haus nicht unbedingt sofort auf eigenem Grund und Boden besitzen muss, sollte den Erwerb eines Erbbaurechtes ernsthaft in Erwägung ziehen. Möglicherweise kann der Kauf des Grundstücks zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Aber Vorsicht: Manche Erbbaurechtsverträge enthalten Klauseln, die für den Erwerber ungünstig ausgestaltet sind, z.B. einen Heimfallanspruch schon bei geringen Verstößen oder eine Ankaufspflicht. Auch ist auf ungünstige Anpassungsklauseln zu achten. Besondere Gefahren drohen bei Vereinbarungen über die vom Grundstückseigentümer bei Geltendmachung des Heimfallanspruchs an den Erbbauberechtigten zu zahlende Entschädigung.