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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Grundstückskauf

Die Spannbreite des Grundstückskaufvertrages reicht vom einfachen Ackerkauf mit Barzahlung über den Kauf eines fertig bebauten Grundstückes unter Berücksichtigung verschiedener Möglichkeiten der Finanzierung des Kaufpreises und ggf. der Ablösung von Vorbelastungen bis hin zum Erwerb eines vom Veräußerer erst noch zu errichtenden Gebäudes. Bei den Grundstücksverträgen ist der Kaufvertrag quantitativ und qualitativ der bedeutendste Vertragstyp.

Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages sind viele Einzelheiten zu beachten. Es können Zweifel auftreten, ob das im Grundbuch verzeichnete Flurstück hinsichtlich Lage und Grenzen mit dem Liegenschaftskataster und den Vorstellungen der Parteien übereinstimmt. Es können Zweifel darüber entstehen, welche beweglichen Sachen mit verkauft sind. Bei Festlegung des Kaufpreises gilt es auch steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Kaufpreisfälligkeit ist äußerste Vorsicht geboten. Übereignungsansprüche müssen gesichert werden, Genehmigungen müssen eingeholt werden. Vorkaufsrechte sind zu beachten, Lastenfreistellungen müssen gesichert werden. Bei der Finanzierung des Kaufpreises müssen zur Sicherung der Darlehen Grundpfandrechte bereits von dem Verkäufer bewilligt werden. Der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten, Verkehrssicherungspflichten muss mit Bedacht geregelt werden. Zu beachten ist auch, dass bei dem Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken die Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen wird. Hier müssen bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages Informationen über mögliche Sachmängel, insbesondere auch über Altlasten, eingezogen werden. Im Zweifel lohnt es sich, über die Gewährleistungsklausel zu verhandeln.