Im Bereich der Nachfolgeplanung sind Lebensversicherungen auch im Vergleich zu alternativen Anlageformen sehr geeignet, folgende Zielsetzungen zu erreichen:
- Absicherung von Angehörigen, insbesondere beim Tod des Familienmitglieds, das den Familienunterhalt sicherstellt;
- Liquiditätsvorsorge für evtl. zu erwartende Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuerbelastung des Erben.
Dem Versicherungsnehmer stehen bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung der Zielvorgaben offen.