Bei der Übertragung von Vermögen unter Angehörigen sind Grundstücke die am häufigsten anzutreffende Vermögensart. Dies gilt unabhängig davon, ob
der Übergang schon zu Lebzeiten erfolgt oder erst durch Erbfall.
Es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Übertragung von Grundstücken auf Angehörige, um die steuerliche Last zu senken. Neben der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gilt es aber auch einkommenssteuerliche wie grunderwerbsteuerliche Auswirkungen zu beachten.