Die Höfeordnung gilt in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als partielles Bundesrecht. Landesrechtliche Sonderregelungen zum Anerbenrecht gibt es darüber hinaus in Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern gelten derzeit keine besonderen Anerbenrechte. Wesentlich für die Vererbung einer Besitzung nach Höferecht ist, dass sie geschlossen an einen Erben fällt. Aus der Höfeordnung ergeben sich einige Besonderheiten für den Hofübergabevertrag.