Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 | Email: kanzlei@ra-helgefranke.de | Web: www.ra-helgefranke.de
Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Ausgleichspflichten

In den §§ 2050 ff. BGB bestimmt der Gesetzgeber für den Fall der gesetzlichen Erbfolge für die zu gesetzlichen Erben berufenen Abkömmlinge des Erblassers die Verpflichtung, bestimmte Vermögenszuwendungen auszugleichen, die sie von dem Erblasser zu dessen Lebzeiten erhalten haben. Das Gesetz geht bei dieser Regelung davon aus, dass es regelmäßig der Wunsch des Erblassers ist, seine Abkömmlinge gleichen Grades bei der Verteilung des Nachlasses auch gleich zu behandeln.